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Ambulante Versorgung
Das Wort "ambulant" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "spazieren gehen", "wandeln". Im Wortsinn ist die ambulante Behandlung also diejenige, zu der die Patienten hingehen, im Gegensatz zur stationären Behandlung. Die ambulante ärztliche Behandlung umfasst alle Tätigkeiten des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten ausreichend und zweckmäßig sind.
Arznei- und Heilmittelbudget
Das 1993 eingeführte Arznei- und Heilmittelbudget ist eine gesetzlich definierte „Obergrenze für die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten Ausgaben für Arznei-, Verband- und Heilmittel.“
Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG)
Das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG) trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Mit ihm wurden die Budgets abgeschafft, die bis dato die Ausgaben der Vertragsärzte für Arznei-, Verband- und Heilmittel gesetzlich begrenzten. Das ABAG ersetzt die Budgets durch Ausgabenvolumen und Zielvereinbarungen, die die Kassenärztlichen Vereinigungen jedes Jahr neu mit den Landesverbänden der Krankenkassen verhandeln. Dabei richten sie sich nach Rahmenvorgaben, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung zuvor auf Bundesebene mit den Kassen vereinbart.
AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften)
In der AWMF sind derzeit 151 wissenschaftliche Fachgesellschaften aus allen Bereichen der Medizin zusammengeschlossen. Die AWMF vertritt Deutschland im Council for International Organizations of Medical Sciences CIOMS.
Die AWMF hat sich im Laufe ihres Bestehens mit einer ganzen Reihe von Problemstellungen befasst, die alle medizinischen Fachgebiete gleichermaßen betreffen:
Approbationsordnung für Ärzte.
Rahmenprogramm "Forschung und Technologie im Dienste der Gesundheit“
Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung
Weiterbildungsordnung für Ärzte
Medizinische Bibliotheken / Datenbanken
Elektronische Publikation wissenschaftlicher Literatur
Behinderung der Forschung durch gesetzliche Vorgaben
etc.
Beitragsbemessung
Jede gesetzliche Krankenkasse erhebt Beiträge, um ihren Mitgliedern und deren Familienangehörigen medizinische Leistungen gewähren zu können. Gewöhnlich zahlen Mitglied und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrags, der einem festgelegten Prozentsatz des Arbeitseinkommens entspricht. Der Beitragssatz ist so hoch zu bemessen, dass mit der Gesamtheit aller Beiträge die voraussichtlichen Ausgaben eines Jahres gedeckt werden können.
Beitragsbemessungsgrenze
Gesetzlich Krankenversicherte müssen nicht von jedem Arbeitsverdienst Beiträge leisten, sondern nur bis zu einer gewissen Höhe, der Beitragsbemessungsgrenze. Diese legt einmal im Jahr der Bundesarbeitsminister fest.
Beitragssatz
Nach dem für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Versicherungsprinzip ist die Höhe des Beitrags einer Krankenkasse so festzusetzen, dass mit den Einnahmen die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkasse gedeckt werden können.
Beitragssatzstabilität
Seit 1993 gilt das Gebot der Beitragssatzstabilität. Es besagt, dass Krankenkassen und Leistungserbringer im Gesundheitswesen (beispielsweise die niedergelassenen Ärzte) ihre Vergütungsvereinbarungen so treffen sollen, dass dadurch die Beiträge für die Versicherten nicht erhöht werden müssen. Ausnahmen: 1) die medizinische Versorgung ist anders nicht zu gewährleisten und 2) Ausgabensteigerung auf Grund von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen.
Belastungsgrenze
Diese Grenze legt fest, wie viel Prozent von seinem Einkommen ein gesetzlich Versicherter höchstens bei der Gesundheitsversorgung zuzahlen muss. Derzeit müssen schwerwiegend chronisch kranke Menschen maximal ein Prozent, alle anderen gesetzlich Versicherten höchstens zwei Prozent zuzahlen.
Berechnungsgrundlage
Von dem versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen bestimmten Beitragssatz jeweils zur Hälfte bezahlen. Berücksichtigt wird das Arbeitsentgelt aber nur bis zu einer gewissen Höhe. Was Arbeitnehmer über diese Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdienen, bleibt unveranschlagt.
Bewegungstherapie
Bewegungstherapie bildet die Hauptaufgabe der Physiotherapie. Sie ist ein dynamischer Prozess, der sich an die Steigerung der Belastbarkeit im Verlauf des Heilungsprozesses anpasst. Durch einen systematischen und stufenförmigen Behandlungsaufbau zielt Bewegungstherapie darauf ab, die Belastungsfähigkeit heraufzusetzen und die normale Körperfunktion weitmöglichst wiederherzustellen.Bewegungstherapie umfasst zahlreiche Behandlungsmethoden und -techniken. Eine Auswahl physiotherapeutischer Behandlungsmethoden aus dem Bereich der Bewegungstherapie zeigt die Tabelle:
Aktive und passive mobilisierende Techniken
Übungen auf neurophysiologischer Grundlage nach Bobath, Vojta, PNF
Manuelle Therapie
Medizinische Trainingstherapie
Atemtherapie
Gerätegestützte Krankengymnastik
Präventive Gesundheitsförderung
Entspannungstechniken
Gangschulung
Behandlung im Schlingengerät
Behandlung im Bewegungsbad
Bonusprogramm
Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, ihren Versicherten Bonusprogramme anzubieten, bei denen die Teilnahme an der Integrierten Versorgung beispielsweise mit verringerten Zuzahlungen oder Beitragsermäßigungen belohnt wird. Zum Bonusprogramm gehört z. B. die regelmäßige Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Auch wer sich in ein Hausarztsystem einschreibt, an Präventions- oder speziellen Chronikerprogrammen teilnimmt, kann von einem Bonus seiner Krankenkasse profitieren.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e. V. (BHV)
1997 schlossen sich die sechs größten Verbände der folgenden Berufsgruppen zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e. V. (BHV) zusammen:
Die BHV vertritt als maßgebliche Spitzenorganisation nach § 125 SGB V die berufspolitischen Interessen der Heilmittelerbringer auf der Bundesebene.
Sie ist für die Belange der Heilmittelversorgung Ansprechpartnerin der Politik, der Ministerien, der Selbstverwaltungsorgane, anderer bedeutender Organisationen des Gesundheitswesens sowie der Medien.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) e.V.
In der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) e.V. arbeiten 73 Organisationen und Einrichtungen (Bund und Länder, Sozialpartner, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Hochschuleinrichtungen, Institutionen und Fachverbände) mit der Zielsetzung, zusammen die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern.
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS)
Seit 2001 leitet und koordiniert die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) in Düsseldorf die inhaltliche Entwicklung und organisatorische Umsetzung der externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 Sozialgesetzbuch V in den deutschen Krankenhäusern.
Fachleute der Medizin und der Pflege diskutieren mit der BQS über Qualität in Medizin und Pflege. Gewähr für den Rang der Sachkundigen in den BQS-Fachgruppen leisten die
Bundesärztekammer,
die Deutsche Krankenhausgesellschaft,
der Deutsche Pflegerat,
die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
der Verband der privaten Krankenversicherung
die wissenschaftlichen Fachgesellschaften.
Für die Betreuung der Qualitätssicherungsmaßnahmen arbeitet in der BQS ein Expertenteam aus Fachärzten, Informatikern und Biometrikern zusammen. Diese Expertenteams stellen in enger Zusammenarbeit mit den Fachgruppen die Entwicklung, den Routinebetrieb und die Weiterentwicklung der Messinstrumente für die Qualitätssicherung sicher.
Bundesvereinigung für Gesundheit e.V. (BfGe)
Die Bundesvereinigung für Gesundheit ist ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell unabhängiger Verband. 106 Organisationen sind zurzeit Mitglied der BfGe, darunter vor allem Verbände des Gesundheitswesens, wie z.B. die Bundesärztekammer, die Spitzenverbände der Krankenkassen sowie Verbände der Heil- und Hilfsberufe, aber auch Bildungseinrichtungen und Akademien.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Die BZgA hat das Ziel, die Bereitschaft der Bürger zu einem verantwortungsbewussten, gesundheitsgerechten Verhalten und zur sachgerechten Nutzung des Gesundheitssystems zu fördern. Sie führt dazu bundesweite Aufklärungskampagnen durch und stärkt durch Qualitätssicherungsmaßnahmen die Effektivität und Effizienz gesundheitlicher Aufklärung.
Schwerpunkte der Präventions- und Aufklärungsarbeit der BZgA:
Suchtvorbeugung
Aidsaufklärung
Sexualaufklärung, Familienplanung und Schwangerschaftsverhütung
Kinder- und Jugendgesundheit
Förderung der Organspende
Förderung der Blut- und Plasmaspende
Ernährungsaufklärung
Förderung des Nichtrauchens
Bundesärztekammer (BÄK)
Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung; sie vertritt die berufspolitischen Interessen der 394.432 Ärztinnen und Ärzte (Stand: 31.12.2004) in der Bundesrepublik Deutschland. Die BÄK unterstützt die Arbeit der Ärztekammern und nimmt dabei mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahr. Unmittelbare gesetzliche Aufgaben sind der BÄK u. a. im Rahmen der Qualitätssicherung sowie der Transplantationsgesetzgebung zugewachsen.
Case Management
Ziel des Case Managements ist es, dem Patienten eine disziplinen-übergreifende medizinische Versorgung anzubieten. Gemeinsam mit dem Patienten, seinen Angehörigen und den beteiligten Fachleuten plant ein so genannter Case Manager eine Versorgungskette, setzt sie um und bewertet ihren Erfolg. Finanzielle Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens muss er hierbei beachten. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht aber der Patient und dessen individuelle Probleme.
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Die 1949 gegründete Deutsche Krankenhausgesellschaft sorgt zusammen mit anderen Institutionen für die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser. Sie bearbeitet Grundsatzfragen, unterstützt staatliche Körperschaften und Behörden bei der Vorbereitung von Gesetzen, vertritt das deutsche Krankenhauswesen auf internationaler Verbandsebene und informiert die Öffentlichkeit. Außerdem unterstützt sie die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. In der DKG haben sich 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände von Krankenhausträgern zusammengeschlossen.
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